Möglichkeiten der Raumnutzung
Die Räumlichkeiten der Kinder- und Jugendarbeit bieten grosses Potential für verschiedenste Aktivitäten. Dieses Angebot soll für externe Organisationen sowie für interessierte Jugendliche/junge Erwachsene offenstehen. Dabei steht es Personen frei, die Räumlichkeiten für Sitzungen, Proben, Vereinstreffen, Kurse, Geburtstagsfeste etc. zu benutzen. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren müssen die Eltern oder andere Erziehungsverantwortliche den Mietvertrag unterzeichnen. Die Vermietungen dürfen keinen kommerziellen Charakter haben.
Besteht das Bedürfnis nach einer regelmässigen Raumnutzung, kann gemeinsam eine Gebrauchsvereinbarung abgeschlossen werden. Damit wird einer Gruppe erlaubt, die Räumlichkeiten unentgeltlich, regelmässig zu nutzen. Die Nutzungszeiten und Rahmenbedingungen werden mit den Jugendarbeitenden vor Ort abgesprochen und schriftlich festgehalten.
In einzelnen Jugendtreffs besteht die Möglichkeit einer (halb-)autonomen Nutzung. Ähnlich der Gebrauchsvereinbarung werden hier Nutzungszeiten und Regeln anhand des Alters und anderer Kriterien individuell besprochen und festgelegt. Weiterhin finden regelmässige Treffen, Auswertungen wie auch allfällige Anpassungen statt. Auch hier müssen bei unter 18-jährigen die Erziehungsverantwortlichen unterzeichnen. Die Räume können von den Gruppen nach Absprache auch (um-)gestaltet werden. Eine solche Nutzungsvereinbarung gilt nicht für Partys (Ausnahmen müssen vorher mit der* Jugendarbeitenden besprochen werden).
Die Möglichkeiten sind unterschiedlich und abhängig von den Rahmenbedingungen des jeweiligen Standorts. Weitere Infos zu Nutzung & Kosten sind auf den Gebietsseiten zu finden.